Ab dem 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmer:innen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten – sonst drohen hohe Bußgelder. Doch keine Sorge: Barrierefreiheit ist keine Raketenwissenschaft – und mit der richtigen Begleitung einfach umsetzbar.
Bis zum 28. Juni 2025 muss’s passen:
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt – und mit ihm klare Regeln für Websites.
Lass jetzt kostenlos prüfen, ob deine Seite barrierefrei ist – bevor es teuer wird.
👉 Abmahnungen & Bußgelder drohen.
Hier kommt die Klarheit – verständlich & auf den Punkt.
Auch viele kleinere Unternehmen und Selbstständige fallen unter die Regelung.
Ich helfe dir dabei herauszufinden, was für dich gilt – und was du tun kannst.
Das BFSG sorgt für digitale Chancengleichheit:
Ab Juni 2025 müssen viele Websites barrierefrei zugänglich sein – sonst drohen Abmahnungen & Bußgelder. Das betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch Solo-Unternehmer:innen, Dienstleister & Shops.
Barrierefreiheit bedeutet: Jeder Mensch kann deine Website bedienen –
auch mit Einschränkungen (Sehen, Hören, Motorik, Verstehen).
Konkret heißt das:
1. Kostenloser Website-Check
Ich prüfe, ob deine Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt –
und zeige dir klar & verständlich, wo Handlungsbedarf besteht.
2. Persönliche Analyse & Handlungsempfehlung
Trage dich ein – ich prüfe deine Seite kostenlos und melde mich mit einem kompakten Mini-Audit.
Du erfährst:
Website-URL + Kontaktdaten – fertig unter 1 Minute
Ich prüfe persönlich deine Seite nach den aktuellen Barrierefreiheitsstandards
Du bekommst eine individuelle Einschätzung – unverbindlich & kostenfrei
Nach dem Mini-Audit hast du die Möglichkeit, je nach Bedarf weiterzugehen – ob mit einem erweiterten Audit, der vollständigen Umsetzung oder einer smarten Widget-Ergänzung. Wichtig: Das Widget kann unterstützen, ersetzt aber keine vollständige Barrierefreiheit.
Kurz gesagt: Für alle, die sichtbar sein und niemanden ausschließen wollen.
Du möchtest, dass deine Website nicht nur schön aussieht, sondern auch von allen genutzt werden kann – egal ob mit Screenreader, per Tastatur oder bei eingeschränktem Sehvermögen? Dann ist Barrierefreiheit kein Extra, sondern ein echtes Qualitätsmerkmal deiner Marke.
Hier ein paar Beispiele, wie das für dich konkret aussehen kann:
Weil ich finde: Gutes Design endet nicht bei der Optik. Es beginnt bei der Zugänglichkeit.
Ich bin Susanne – Designerin, Strategin & Möglichmacherin. Ich helfe dir, deine Website nicht nur schön, sondern menschenfreundlich und zukunftsfähig zu machen. Ohne Blabla. Ohne Panik. Sondern mit Plan.
Viele meiner Kundinnen wollen sich freiwillig barrierefrei aufstellen – für mehr Reichweite, höhere Sichtbarkeit & ein echtes Zeichen von Haltung.
Ja – sehr wahrscheinlich. Auch wenn das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nur in Deutschland gilt, basiert es auf einer EU-weiten Richtlinie: dem European Accessibility Act (EAA).
Der EAA ist verpflichtend für alle EU-Mitgliedstaaten.
Er legt fest, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen – wie Websites, Apps, E-Commerce oder Buchungssysteme – barrierefrei zugänglich sein müssen. Jedes EU-Land muss diese Vorgabe in nationales Recht umwandeln.
Der EAA betrifft Unternehmen, die digitale Leistungen erbringen – egal ob groß oder klein, national oder international. Auch Einzelunternehmer:innen, Shops, Agenturen oder Plattformbetreiber:innen können verpflichtet sein, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.
Dabei ist nicht nur der Unternehmenssitz entscheidend – sondern vor allem, wo du deine Leistungen anbietest.
Wenn du Kund:innen im deutschsprachigen Raum hast oder international arbeitest, ist eine barrierefreie Website nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch ein echtes Plus für dein Business.
Ich prüfe im kostenlosen Mini-Audit gerne, welche Regeln für dich gelten – und was du konkret umsetzen musst (oder noch nicht).
Eine barrierefreie Website kann von allen Menschen problemlos genutzt werden – auch von Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen.
Das heißt:
Texte sind gut lesbar
Inhalte funktionieren mit Tastatur & Screenreader
Bilder haben Alternativtexte
Videos haben Untertitel oder Transkripte
Die Seite ist klar strukturiert und verständlich aufgebaut
Nein, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025 – auch für bereits bestehende Webseiten, sofern sie unter die gesetzlichen Vorgaben fallen (z. B. über 10 Mitarbeitende oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz).
Es ist kein Aufschub oder Bestandsschutz vorgesehen.
Das bedeutet: Wer jetzt schon eine Website betreibt, muss diese rechtzeitig barrierefrei gestalten – sonst drohen Abmahnungen oder Bußgelder.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Ab diesem Datum müssen viele Unternehmen ihre Websites gesetzlich barrierefrei gestalten.
Du bist betroffen, wenn du:
digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbietest
mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigst oder
über 2 Millionen Euro Jahresumsatz machst
Achtung: Auch viele Selbstständige mit Shops, Kursplattformen oder Buchungstools können betroffen sein – je nach Größe & Angebot.
Nein. Entscheidend ist die Zahl der sogenannten „Vollzeitäquivalente“.
Das heißt: Es kommt nicht auf die reine Anzahl der Personen an, sondern auf die insgesamt geleisteten Arbeitsstunden.
👉 Ein paar Beispiele zur besseren Einordnung:
2 Teilzeitkräfte mit je 50 % = 1 Vollzeitkraft
1 Minijobber mit 25 % = 0,25 Vollzeitkraft
4 Personen mit je 75 % = 3 Vollzeitkräfte
➡️ Wenn dein Unternehmen also mehr als 10 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschäftigt oder über 2 Millionen Euro Umsatz im Jahr macht, bist du verpflichtet, deine Website barrierefrei zu gestalten (laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG).
Ein Kontaktformular allein reicht nicht automatisch aus, um unter das Gesetz zu fallen.
Aber: Wenn du über deine Website etwas anbietest oder verkaufst, solltest du prüfen lassen, ob du betroffen bist – oder ob Barrierefreiheit strategisch sinnvoll ist (für Sichtbarkeit, Vertrauen, UX).
Ja, wenn du online ein Kontaktformular, Terminbuchung, Bestellmöglichkeit oder sonstige interaktive Funktionen anbietest, gilt deine Website als „Dienstleistung“ im Sinne des BFSG – unabhängig davon, wo du tätig bist.
Wenn du betroffen bist und deine Website nicht barrierefrei ist, drohen:
Bußgelder bis zu 100.000 €
rechtliche Risiken durch Abmahnungen
Vertrauensverlust bei potenziellen Kund:innen
schlechtere Rankings bei Google
Barrierefreiheit bedeutet:
bessere Nutzererfahrung für alle Besucher:innen
bessere Auffindbarkeit bei Google (SEO!)
positives Image – du zeigst Verantwortung & Weitblick
höhere Abschlussrate bei Formularen & Käufen
Kurz: Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil.
Ganz einfach:
Du füllst mein kurzes Formular aus (1 Minute)
Ich analysiere deine Website nach den aktuellen BFSG-Standards
Du bekommst eine Einschätzung + konkrete Empfehlungen – kostenlos & unverbindlich
Das hängt vom aktuellen Stand deiner Website ab.
Ich biete dir:
eine individuelle Einschätzung
einen klaren Maßnahmenplan
auf Wunsch: technische & gestalterische Umsetzung
Kleine Webseiten starten oft schon im mittleren dreistelligen Bereich.
Größere Umbauten (z. B. Shops oder Plattformen) kalkuliere ich fair & transparent.
Das hängt vom Umfang deiner Seite ab. Kleinere Seiten sind oft innerhalb von 7–14 Tagen umsetzbar – nach einem ausführlichen Audit bekommst du von mir einen klaren Zeitplan.
Du bist dir nicht sicher, ob deine Website den Anforderungen des BFSG entspricht?
Oder du willst einfach wissen, wie barrierefreundlich deine Seite aktuell ist?
Ich biete dir einen kostenlosen, unverbindlichen Check – inklusive:
Ich weise darauf hin, dass ich als Webdesignerin keine Rechtsberatung gebe. Im Zweifel muss ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen